Wir stellen höchste Ansprüche an die Qualität unserer Produkte. Alle Produkte unterliegen definierten Qualitätskontrollen.
Die GOLDMARIE® Food Vergolderbox
- Bestell-Nr.: 210-23V
Dieses Geschenkset besteht aus einer stabilen und hochwertigen Verpackung mit unsichtbarem Magnetverschluss und goldener Prägefolie. Inliegend finden Sie sicher und ansprechend verpackt das echte Blattgold in verschiedenen Varianten inklusive spannender Einleitungskarten, sowie interessanter Verwendungsmöglichkeiten von essbarem Gold.
Erfahren Sie hier, was Sie außerdem in der GOLDMARIE Vergolderbox erwartet.
Das essbare GOLDMARIE® Blattgold liegt im gebundenen Büchlein. Das Goldblatt selbst wird mit Hilfe dieses speziellen Pinsels aus dem Heftchen entnommen.
Generell ist Blattgold ab 22 Karat zum Verzehr geeignet (Lebensmittelinhaltsstoff # E 175). Dieses essbare Blattgold wurde von der Landesgewerbeanstalt geprüft und zertifiziert. Essbares Blattgold (=Lebensmittelfarbstoff # E175) sowie essbares Blattsilber (=Lebensmittelfarbstoff # E174), ist ein verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Likör, Süßwaren und Gebäck in Deutschland.
Alle Produkte „essbares Blattgold“ und „essbares Blattsilber“ werden in der Blattgoldmanufaktur unter Einhaltung höchster Kontrolle der Lebensmittelfertigung hergestellt. Durch Zertifikate wie z.B. über die LGA wird dies dokumentiert.
Inhalt:
Variante 1:
5 Blatt feinstes essbares GOLDMARIE® Blattgold je 50 x 50 mm / 1 x GOLDMARIE® Anhebepinsel / GOLDMARIE® Gold Nest Gr. 3mm 0,1gr / Gold Quader Gr. 6mm - 285 Stück
Variante 2:
10 Blatt feinstes essbares GOLDMARIE® Blattgold je 50 x 50 mm / 1 x GOLDMARIE® Anhebepinsel / GOLDMARIE® Gold Nest Gr. 3mm 0,1gr / Gold Quader Gr. 6mm - 570 Stück
Grössere Mengen auf Anfrage: info@gerstendoerfer-blattgold.de
Essbares Blattgold (Lebensmittelfarbstoff E 175) und Blattsilber (Lebensmittelfarbstoff E 174) ist ein eingeschränkt verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Süsswaren, Gebäck und Likör in Deutschland. Ausnahmeregelungen bzw. Genehmigungen gibt es für Schaumwein bzw. Sekt mit Likörzusatz.
Ausserhalb Deutschlands ist die Gesetzgebung des jeweiligen Landes vor dem Einsatz von essbaren Blattgold bzw. Blattsilber zu überprüfen.