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Goldmarie® Blattsilber transfer
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GOLDMARIE® Blattsilber - Echtes reines Blattsilber.
DAS GLÄNZENDE HIGHLIGHT FÜR GOURMETS. Verwenden Sie Gold oder Silber zum Verfeinern Ihrer Speisen und Getränke. Setzen Sie ein besonderes Highlight mit Echtgold- und Echtsilberprodukten von GOLDMARIE. Verfeinern Sie Ihre Speisen und Getränke zu festlichen Anlässen oder verschenken Sie das Besondere.
Das essbare Blattsilber liegt auf einem Transferpapier gepresst zu je 10 oder 25 Blatt im gebundenen Büchlein. Das Silberblatt selbst ist auf ein Seidenpapier gepresst und kann mit einer Schere in gewünschte Formate geschnitten werden.
Generell ist Blattgold ab 22 Karat und reines Blattsilber zum Verzehr geeignet (Lebensmittelinhaltsstoff # E 175). Dieses essbare Blattsilber wurde von der Landesgewerbeanstalt geprüft und zertifiziert. Essbares Blattgold (=Lebensmittelfarbstoff # E175) sowie essbares Blattsilber (=Lebensmittelfarbstoff # E174), ist ein verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Likör, Süßwaren und Gebäck in Deutschland.
Alle Produkte „essbares Blattgold“ und „essbares Blattsilber“ werden in der Blattgoldmanufaktur unter Einhaltung höchster Kontrolle der Lebensmittelfertigung hergestellt. Durch Zertifikate wie z.B. über die LGA wird dies dokumentiert.
Format: 50 x 50 mm oder 80 x 80 mm / Verpackungseinheit: 10 Blatt oder 25 Blatt
Grössere Mengen auf Anfrage: info@gerstendoerfer-blattgold.de
Essbares Blattgold (Lebensmittelfarbstoff E 175) und Blattsilber (Lebensmittelfarbstoff E 174) ist ein eingeschränkt verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Süsswaren, Gebäck und Likör in Deutschland. Ausnahmeregelungen bzw. Genehmigungen gibt es für Schaumwein bzw. Sekt mit Likörzusatz.
Ausserhalb Deutschlands ist die Gesetzgebung des jeweiligen Landes vor dem Einsatz von essbaren Blattgold bzw. Blattsilber zu überprüfen.